Xberg klimaneutral e.V.
Stellungnahme
im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan 2-48 zum
Dragonerareal für die Grundstücke Obentrautstraße 19/31,
Mehringdamm 20, 22, 28 und Yorckstraße 4-11 in
Friedrichshain-Kreuzberg vom 14.04.2026
Inhalt:
- Vorbemerkung
- Allgemeines
- Kaltes Nahwärmenetz aus der Abwärme der Abwasserdruckrohrleitung
- Anschluss- und Benutzungsleitlinie
- Abluft-Wärmerückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Photovoltaik
Vorbemerkung
Der Bebauungsplanentwurf 2-48 ist wesentlicher Bestandteil und ein Meilenstein für das Modellprojekt Rathausblock/Dragonerareal, was mit breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung und hohem Anspruch an eine soziale und nachhaltige Entwicklung verknüpft ist. Auf diverse Dokumente dieser Quartiersentwicklung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans verwiesen. Am 20.03.2025 wurde es beim Forschungsprojekt „Resiliente Stadtentwicklung – Klimaquartiere in der Städtebauförderung“ des Bundes-ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ausgezeichnet als ein wegweisendes Beispiel dafür, wie Kommunen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel erfolgreich in die Städtebauförderung integrieren können. Ausdrücklich wird dabei auch das Energetische Quartierskonzept genannt.
↑1. Allgemeines
Der Bebauungsplanentwurf 2-48 enthält keine konkreten Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung. Dies widerspricht sowohl den Anforderungen der Umweltprüfung nach BauGB, in deren Rahmen darzulegen ist, wie den Zielen der Wärmewende Rechnung getragen wird, als auch dem in dieser Hinsicht bereits ausreichend vorhandenen Kenntnisstand und den Absichten des Bezirks, wie dies konkret umgesetzt werden soll.
Die in der Begründung des Bebauungsplanentwurfs nachrichtlich aufgeführte Verwaltungsvereinbarung, die im Nachgang abgeschlossen werden soll, ist kein langfristig verbindlicher Ersatz für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan.
Wir beziehen uns auf den Vorplanungsbericht „Energieversorgung Sanierungsgebiet Rathausblock / Dragoner Areal der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH“ vom März 2024, in dem auch Hinweise zur darauf folgenden Entwurfsplanung gegeben sind. Diese befindet sich gegenwärtig in der Fertigstellung und sollte ebenfalls in die Überprüfung des Bebauungsplans mit einfließen.
Nachfolgend werden nur Punkte aufgeführt, die aus unserer Sicht unabhängig von weiteren konkreten Planungen zwingend in die Festsetzungen zum Bebauungsplan mit aufgenommen werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Ziele des Landes Berlin und des Bezirks zur Sicherstellung einer nachhaltig klimaneutralen Wärmeversorgung des Planungsgebiets erreicht werden.
↑2. Kaltes Nahwärmenetz mit Hauptwärmequelle aus der Abwärme der Abwasserdruckrohrleitung am Mehringdamm
Es soll festgesetzt werden, dass mindestens die Heizwärmeversorgung des Planungsgebiets durch ein Anergie-Nahwärmenetz (Kaltes Nahwärmenetz) mit der Abwärme aus der Abwasserdruckrohrleitung am Mehringdamm als Hauptwärmequelle entsprechend dem o. a. Konzept der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH erfolgt. Alternative Konzepte sind ausreichend untersucht worden und eindeutig als weniger bzw. nicht geeignet zu beurteilen. Der Bezirk und das Land Berlin sollten sich an dieser Stelle konkret zu seinen eigenen Zielvorstellungen bei der Wärmewende bekennen.
↑3. Anschluss- und Benutzungsleitlinie
Um sicherzustellen, dass das Wärmeversorgungskonzept entsprechend umgesetzt wird, soll eine Anschluss- und Benutzungsleitlinie für die Heizwärmeversorgung durch das Kalte Nahwärmenetz festgelegt werden. Dies gewährleistet dessen Unabhängigkeit von späteren Verhandlungen mit weiteren Trägern oder Investoren wie z.B. bei weiteren Wohnneubauten, den denkmalgeschützten Bestandsbauten oder Gewerbe- und Gemeinwohlorientierten Neu- und Ausbauten. Mögliche Neu- und Erweiterungsbauten des Rathauses und des Finanzamtes können davon ausgenommen werden.
↑4. Abluft-Wärmerückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Gemäß dem o. a. Energiekonzept der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH sind bis zu 30% Energieeinsparung bei der Heizwärme der Wohngebäude zu erwarten, wenn diese mit einer Abluft-Wärmerückgewinnung versehen werden. Diese soll für alle Wohnneubauten festgelegt werden. Ohne diese Energieeinsparung werden die Heizungsanlagen unnötig überdimensioniert werden müssen und die so vergeudete Energie steht nicht für die Umsetzung des Energiekonzeptes zur Verfügung. Dies widerspricht dem Grundsatz dass die beste Energie diejenige ist, die gar nicht erst aufgewendet werden muss.
Bei den Nichtwohngebäuden sowohl im Bestand (hier insbesondere LPG und auch Rathausbauten) als auch beim Neubau soll die Abluft-Wärmerückgewinnung ebenso mitgedacht und umgesetzt werden und einen Teil zur Wärmeversorgung im Quartier beitragen.
Darüber hinaus wird die Abluft-Wärmerückgewinnung von der KfW explizit gefördert. Mehr Nachhaltiges Bauen ergibt generell eine höhere Förderung und dadurch eine bessere Wirtschaftlichkeit. Angesichts knapper Kassen sollten auch in diesem Sinne Nachbesserungen erfolgen.
↑5. Photovoltaik
Laut des Berichts der Berliner Stadtwerke zur Vorplanung für die Energieversorgung des Sanierungsgebiets Rathausblock/Dragoner Areal in der 2. überarbeiteten Fassung von März/2024 ab S.50 wird u.a. für die als Gründach ausgeführten Neubau-Dachflächen mit einer Photovoltaik-Belegung von 56% sowie einer teilweise denkmalschutzgerechten Belegung der Bestandsbauten berechnet, dass sich in Summe für das gesamte Quartier eine um 350 MWh höhere PV-Stromerzeugung ergibt als in den Wärmeversorgungsanlagen verbraucht wird.
In der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf ist jedoch lediglich von der Mindestanzahl von Solaranlagen im Rahmen des Solargesetzes die Rede. Dies ist verschenktes Potential und nicht ausreichend, um das energetische Quartierskonzept dahingehend umzusetzen.
Überdies widerspricht es der Berlinstrategie 3.0 (worauf in den Begründungen Bezug genommen wird, S. 32) sowie dem BEK 2030 (S. 197). Es sollte festgelegt werden, dass die Neubau-Dachflächen mit mindestens 50% der Fläche mit Photovoltaik belegt werden.
↑Xberg-klimaneutral e.V.
Berlin, den 14.04.2026